Defizitäre Krankenhauscafeteria
Steuerliche Behandlung defizitärer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
Verpflegungsleistungen bzw. sonstige Dienstleistungen eines Hotelunternehmers, die gewöhnlich mit Reisen verbunden sind und nur einen geringen Teil des pauschalen Übernachtungsgeldes ausmachen, sind - nicht nach dem Umsatzsteuergesetz gesondert steuerbar und steuerpflichtige - Nebenleistungen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urt. v. 20.03.2014, V R 25/11).
Streitig war, ob im Zusammenhang mit im Ausland gelegenen Hotels erbrachte Verpflegungsleistungen im Inland der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Eine inländische Hotelgesellschaft (GmbH) hatte Leistungspakete an Busunternehmer verkauft, die Pauschalreisen anbieten. Nach dem Urteil des BFH sind diese Leistungspakete am Belegenheitsort des Hotels (als ausländische Betriebsstätte) im Rahmen der dort ausgeführten Übernachtungsleistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes - UStG).
An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass Übernachtungsleistungen ohne Verpflegung angeboten werden. Denn für die Annahme einer Nebenleistung ist es nicht erforderlich, dass beide Leistungen derart miteinander verbunden sind, dass die eine Leistung nicht ohne die andere erbracht werden könnte, so der BFH.
Stand: 26. September 2014
Bild: krutenyuk - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
Bestätigen