Steuerfreie Nebenjobs in Impf- und Testzentren
Steuervorteile für ehrenamtliche Tätigkeiten
Im Streitfall ging es um die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Eine niederländische Apotheke lieferte Arzneimittel an gesetzlich Versicherte einer deutschen Krankenkasse. Die niederländische Apotheke gewährte Rabatte auf die Arzneimittel und meinte, deshalb zu Umsatzsteuerminderungen berechtigt zu sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte der Auffassung der Versandapotheke nicht. Die Apotheke war nicht zur Minderung ihrer Umsatzsteuerbemessungsgrundlage berechtigt (EuGH, Urt. v. 11.3.2021, C-802/19).
Stand: 30. August 2021
Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com
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